Kinder mit Behinderung bei VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN privat Zusatzversichern, geht das?
Nein! Bei der VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN werden nur 100%-ig gesunde Kinder versichert,
die in der Regel keine Zusatzversicherung benötigen. Wenn ihr Kind einer Risikogruppe angehört, oder die Risikoprüfung der VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN nicht besteht, kann es bei der VERSICHERUNGSKAMMER BAYERNnicht versichert werden. Ich denke aber, dass es auch bei allen anderen Versicherungen der Fall ist.
Kinder mit Körperlichem oder Geistigen Behinderungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, obwohl Diskriminierung gesetzlich nicht erlaubt ist, ist es hier ganz anders!
Versicherung xxxxxxxx Ihre Mitteilung vom 26.08.2010
Sehr geehrte Frau Hrg,
vielen Dank für Ihren Antrag!
Selbstverständlich wollen wir unseren Kunden den beantragten Versicherungsschutz bieten. In einigen Fällen ist dies aber leider nicht möglich.
Die Antragsprüfung hat leider ergeben, dass wir Ihren Antrag nicht annehmen können. Damit Sie unsere Entscheidung nachvollziehen können, möchten wir Ihnen den Hintergrund kurz erläutern.
Wann müssen wir den Versicherungsschutz ablehnen?
Bei Versicherungen gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass der Versicherungsschutz nur für vollkommen zufällige und ungewisse Schaden und Ereignisse übernommen werden kann. Dies gilt im Prinzip auch für die private Krankenversicherung:
Bei der Beurteilung, ob wir den Versicherungsschutz übernehmen können, müssen wir die Interessen der Versichertengemeinschaft wahren. Dies geschieht durch eine sorgfältige Risikoprüfung, wobei wir sowohl die Vorerkrankungen als auch den beantragten Versicherungsschutz berücksichtigen.
Die Risikoprüfung hat leider ergeben, dass wir in den betreffenden Tarifen den gewünschten Versicherungsschutz nicht bieten können, auch nicht zu besonderen Bedingungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Tarif AOK-Zahn noch wünschen.
Freundliche Grüße Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Ein Unternehmen der Versicherungskammer Bayern
Ansprechpartner und Betreuer für diesen Vertrag ist: Ihre AOK Bayern Die Gesundheitskasse, Bayerische Beamtenkrankenkasse
Aktiengesellschaft
Maximilianstral3e 53, 81537 München
Haus- und Paketanschrift:
Wangauer Straße 30, 81539 München
Telefon : 089 21 60-88 88, Telefax (0 89) 21 60-27 14
www.versicherungskammer-bayern.de
Vorstand:
Axel Kampmann (Vorsitzender),
Manuela Kiechle, Wolfgang Reif
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Friedrich Schubring-Giese
Handelsregister: AG MOnchen HRB 111 650
Sitz: München
2.) Vor- und Nachteile einer Ablehnung eines Kindes mit Behinderung!
Die Vor- und Nachteile der Ablehnung eines Kindes mit Behinderung können je nach Perspektive und Situation variieren. Hier sind einige mögliche Vor- und Nachteile:
Vorteile einer Ablehnung:
1. Risikovermeidung:
Versicherungsunternehmen können die Ablehnung von Kindern mit Behinderung als Möglichkeit betrachten, ihr Risiko zu minimieren, da diese Kinder möglicherweise höhere Gesundheitskosten verursachen könnten.
2. Kosteneffizienz:
Indem sie Kinder mit Behinderung ablehnen, können Versicherungsunternehmen ihre Kosten niedrig halten, da sie weniger Geld für potenzielle Leistungen und Ansprüche ausgeben müssen.
3. Angepasste Versicherungstarife:
Die Ablehnung von Kindern mit Behinderung kann es einem Versicherungsunternehmen ermöglichen, Tarife anzubieten, die besser auf die Bedürfnisse und Risiken ihrer bevorzugten Kundengruppen zugeschnitten sind.
Nachteile einer Ablehnung:
1. Diskriminierung:
Die Ablehnung von Kindern mit Behinderung kann als Akt der Diskriminierung betrachtet werden und ethische Bedenken hervorrufen, insbesondere wenn dies im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder Richtlinien steht.
2. Ungerechtigkeit:
Die Ablehnung von Kindern mit Behinderung kann als ungerecht empfunden werden, da sie diesen Kindern den Zugang zu wichtigen Versicherungsleistungen verweigert, die für ihre Gesundheitsversorgung und ihr Wohlergehen entscheidend sein könnten.
3. Soziale Auswirkungen:
Die Ablehnung von Kindern mit Behinderung kann zu sozialer Ausgrenzung führen und das Gefühl verstärken, dass Menschen mit Behinderungen weniger wert oder weniger akzeptiert sind.
Insgesamt ist die Ablehnung von Kindern mit Behinderung ein komplexes Thema, das verschiedene ethische, rechtliche und soziale Fragen aufwirft und sorgfältig abgewogen werden muss.
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