In Deutschland ist das begleitete Autofahren ab 2004 je nach Bundesland unter dem Name "Begleitetes Fahren" eingeführt worden!Begleitetes Autofahren, für wenn kommt es in Frage?Alle Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, können den Führerschein vor Vollendung des 18. Geburtstags nutzen in dem sie mit einer Begleitperson als Beifahrer fahren. Die Begleitpersonen muss mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre den Füherschein besitzen, bzw. eine gültige Fahrerlaubnis, die Fahrerlaubnis sollte maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Punktestand in Flensburg abfragen geht auch online) eingetragen haben. Was wird benötigt für das begleitetes Auto-fahren?Benötigt werden Unterlagen von jeder Begleitperson, die mit dem Jugendlichen fährt, Füherschein, Ausweis, oder Reisepass, Kopien sind ausreichend. Vom Jugendlichen auch den Ausweis, 11 Euro pro Begleitperson kostet der Eintrag von denen, die als Beifahrer mit dem Jugendlichen dann das begleitete Auto-fahren durchführt. Download Antrag: ► ... Begleitetes Fahren ab 17 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis! Siehe auch: ► Was ist TMC bei einem Autoradio? ► Was ist eine Primzahl?... sehr ausführliches über das begleitete Fahren! ... Technische Informationen Punktestand Flensburg! FAQ 84: Aktualisiert am: 28 Juni 2018 20:13 |